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2 Tage zuvor
SPD-Weilerswist

Anpassung des Grundsteuerhebesatzes (Ratsitzung vom 19.12.2024)

Der Antrag der SPD, differenzierte Grundsteuerhebesätze von 635% für Wohneigentum und 935% für Nicht-Wohneigentum ab dem 1.1.2025 einzuführen wurde leider in der gestrigen Ratsitzung mehrheitlich von den Fraktionen der CDU, FDP und AFD abgelehnt. Stattdessen schlug die CDU einen einheitlichen Hebesatz von 692% vor, der zuerst durch eine Pattsituation abgelehnt und im 2. Wahlgang mit der entscheidenden Stimme der Bürgermeisterin beschlossen wurde.

Für einen ausgeglichenen Haushalt hätte man gem. dem Kämmerer und gem. Verwaltungsvorlage mindestens einen einheitlichen Hebesatz von 730% benötigt. Dieser Beschluss von 692% nimmt nun in Kauf, dass das Haushaltsdefizit im nächsten Jahr wachsen wird, es sei denn man spare die ca. 250.000,- EUR an Mindereinnahmen ein. Schaut man sich den Berg an Investitionen an, die die Gemeinde vor der Brust hat, z.B. in die Feuerwehr, Straßensanierung, Schulbauten und die noch bevorstehende höhere Kreisumlage, erschließt es sich uns nicht wie das geschehen soll.

Dieser Beschluss einen einheitlichen, aber dafür niedriger als von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatz einzuführen hat zur Folge, dass der einheitliche Hebesatz für Wohngrundstücke nichtsdestotrotz um 57% höher ist als bei einem differenzierten Hebesatz und zeitgleich das Haushaltsloch vergrößert. Das Problem wird somit auf die nächsten Jahre verschoben. Die Fraktionen der SPD, Grüne und UWV waren dafür Wohneigentum zu entlasten und die Schieflage und soziale Ungerechtigkeit zwischen Wohneigentum und Nicht-Wohneigentum zu beheben. Für die Vergrößerung des Haushaltsdefizites ohne jegliche konkrete Vorschläge für Einsparungen zum Ausgleich dieses Defizits, konnten wir schon grundsätzlich nicht stimmen. Hätte man eine Mehrheit für differenzierte Hebesätze gehabt, wäre das Haushaltsdefizit geringer ausgefallen (abhängig von der Höhe der Kreisumlage) und die Hebesätze für Wohneigentum wären deutlich niedriger ausgefallen.

Der Hebesatz von 692% stammt im übrigen von Land NRW. Er beruht jedoch auf alten Zahlen und berücksichtigt nicht neuere Investitionen, sodass man auch jeglichen anderen Hebesatz aus der Luft hätte greifen können. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass die Erhöhung des Haushaltsdefizites im nächsten Jahr nach den Wahlen erst Wirkung zeigen soll. Der neue Rat hätte jedoch die Chance zum Ende des nächsten Jahres einen differenzierten Hebesatz einzuführen, sofern sich dafür dann eine Mehrheit finden lässt.
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Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde zweimal über den gleichen Sachverhalt abgestimmt, obwohl die Grundlage unverändert war. Wird dies rechtliche Konsequenzen haben?

Anpassung des Grundsteuerhebesatzes (Ratsitzung vom 19.12.2024)

Der Antrag der SPD, differenzierte Grundsteuerhebesätze von 635% für Wohneigentum und 935% für Nicht-Wohneigentum ab dem 1.1.2025 einzuführen wurde leider in der gestrigen Ratsitzung mehrheitlich von den Fraktionen der CDU, FDP und AFD abgelehnt. Stattdessen schlug die CDU einen einheitlichen Hebesatz von 692% vor, der zuerst durch eine Pattsituation abgelehnt und im 2. Wahlgang mit der entscheidenden Stimme der Bürgermeisterin beschlossen wurde. 

Für einen ausgeglichenen Haushalt hätte man gem. dem Kämmerer und gem. Verwaltungsvorlage mindestens einen einheitlichen Hebesatz von 730% benötigt. Dieser Beschluss von 692% nimmt nun in Kauf, dass das Haushaltsdefizit  im nächsten Jahr wachsen wird, es sei denn man spare die ca. 250.000,- EUR an Mindereinnahmen ein. Schaut man sich den Berg an Investitionen an, die die Gemeinde vor der Brust hat, z.B. in die Feuerwehr, Straßensanierung, Schulbauten und die noch bevorstehende höhere Kreisumlage, erschließt es sich uns nicht wie das geschehen soll. 

Dieser Beschluss einen einheitlichen, aber dafür niedriger als von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatz einzuführen hat zur Folge, dass der einheitliche Hebesatz für Wohngrundstücke nichtsdestotrotz um 57% höher ist als bei einem differenzierten Hebesatz und zeitgleich das Haushaltsloch vergrößert. Das Problem wird somit auf die nächsten Jahre verschoben. Die Fraktionen der SPD, Grüne und UWV waren dafür Wohneigentum zu entlasten und die Schieflage und soziale Ungerechtigkeit zwischen Wohneigentum und Nicht-Wohneigentum zu beheben. Für die Vergrößerung des Haushaltsdefizites ohne jegliche konkrete Vorschläge für Einsparungen zum Ausgleich dieses Defizits, konnten wir schon grundsätzlich nicht stimmen. Hätte man eine Mehrheit für differenzierte Hebesätze gehabt, wäre das Haushaltsdefizit geringer ausgefallen (abhängig von der Höhe der Kreisumlage) und die Hebesätze für Wohneigentum wären deutlich niedriger ausgefallen. 

Der Hebesatz von 692% stammt im übrigen von Land NRW. Er beruht jedoch auf alten Zahlen und berücksichtigt nicht neuere Investitionen, sodass man auch jeglichen anderen Hebesatz aus der Luft hätte greifen können. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass die Erhöhung des Haushaltsdefizites im nächsten Jahr nach den Wahlen erst Wirkung zeigen soll. Der neue Rat hätte jedoch die Chance zum Ende des nächsten Jahres einen differenzierten Hebesatz einzuführen, sofern sich dafür dann eine Mehrheit finden lässt.
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2 Wochen zuvor
SPD-Weilerswist

Grundsteuerreform - SPD für differenzierte Grundsteuerhebesätze für Weilerswist

Die Reform der Grundsteuer, angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, führte in einem ersten Schritt zu einer neuen Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer B. Diese Neubewertung (Grundsteuermessbetrag) sollten alle Grundstückseigentümer mittlerweile bekommen haben. In einem zweiten Schritt soll die Gemeinde nun den Hebesatz entsprechend anpassen, sodass das Gesamtergebnis der Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde aufkommensneutral ist. Soweit so gut: manche Grundstückseigentümer sind durch die neue Bewertung besser und andere sind nun schlechter gestellt worden als vorher. Die Bewertung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken stellt sich als das größte Problem dar, da festgestellt wurde, dass die Geschäftsgrundstücke insgesamt mehrheitlich entlastet und die Wohngrundstücke durch die Neuregelung insgesamt mehr belastet wurden.

Anstatt eine landesweite Regelung für die Anhebung der Grundsteuermesszahlen für Nichtwohngrundstücke festzulegen, hat die schwarz-grüne Landesregierung den Städten und Kommunen die freie Wahl gelassen, differenzierte Hebesätze einzuführen oder bei einem einheitlichen Hebesatz zu bleiben. Man könnte auch sagen, die Landesregierung hat es sich einfach gemacht und den schwarzen Peter an die Kommunen abgeschoben, sodass nun mit einem Flickenteppich in NRW zu rechnen ist.

Die SPD Weilerswist spricht sich auf Grund der eindeutigen Benachteiligung der Eigentümer von Wohngrundstücken durch einen einheitlichen Hebesatz für einen differenzierten Hebesatz in Weilerswist aus. "Es kann nicht sein, dass private Haushalte übermäßig stark zur Kasse gebeten werden, während Unternehmen in der Summe bei der Grundsteuer B übermäßig entlastet werden", meint SPD Fraktionsgeschäftsführer Dennis Knoblauch. Wie es so oft bei rechtlichen Ansichten ist, gibt es Gutachten, die kein Problem bei der Differenzierung von Hebesätzen sehen und andere Gutachten, die eine Möglichkeit für Klagen einräumen. Es ist dennoch die Ansicht der SPD, dass man nicht die Eigenheimbesitzer und Mieter in Weilerswist übermäßig belasten sollte, nur um der eventuellen Möglichkeit einer Klage aus dem Weg zu gehen.

„Wer gegen die Differenzierung argumentiert, argumentiert gegen Mieterinnen und Mieter, die bereits jetzt steigende Mieten und Nebenkosten verkraften müssen. Außerdem nimmt man damit auch willentlich die weitere Belastung von Eigenheimbesitzern in Kauf. Die Anwendung der Differenzierung wird einen Anteil der Eigentümer von Nichtwohngrundstücken weiterhin entlasten – nur eben nicht mehr so stark, wie bei einem einheitlichen Hebesatz“, unterstreicht Daniel Rudan, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist die Forderung.

Zum 01. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Es ist das Ziel, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Dies bedeutet, die Hebesätze sollen so angesetzt werden, dass die neue Summe der Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B der Summe entspricht, die die Gemeinde mit den alten Hebesätzen und alten Messbeträgen erzielt hätte. Heruntergebrochen auf den einzelnen Eigentümer kann es dabei zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen.
Wegen der neuen Bewertungsgrundlagen sind der alte und neue Hebesatz nicht miteinander vergleichbar. Der alte Hebesatz der Grundsteuer B lag bis 2024 bei 610 Punkten. Für den Haushalt 2025 hatte der Kämmerer bereits eine Erhöhung des alten Hebesatzes um 40 Punkte auf 650 Punkte eingerechnet, um einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können.
Die Reform der Grundsteuer und die Veränderung der Messbeträge würde bei einem einheitlichen Hebesatz zu einem Wert von ca. 730 Punkten führen. Bei einer Differenzierung ergeben erste Berechnungen einen Wert von ca. 660 für Wohngrundstücke und 990 für Nichtwohngrundstücke.
Im Kreis Euskirchen werden die Gemeinden Hellenthal und Kall sowie die Kreisstadt Euskirchen den Weg differenzierter Hebesätze beschreiten. Die Städte Schleiden und Bad Münstereifel wollen bei einem einheitlichen Hebesatz bleiben.
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Grundsteuerreform - SPD für differenzierte Grundsteuerhebesätze für Weilerswist

Die Reform der Grundsteuer, angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, führte in einem ersten Schritt zu einer neuen Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer B. Diese Neubewertung (Grundsteuermessbetrag) sollten alle Grundstückseigentümer mittlerweile bekommen haben. In einem zweiten Schritt soll die Gemeinde nun den Hebesatz entsprechend anpassen, sodass das Gesamtergebnis der Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde aufkommensneutral ist. Soweit so gut:  manche Grundstückseigentümer sind durch die neue Bewertung besser und andere sind nun schlechter gestellt worden als vorher. Die Bewertung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken stellt sich als das größte Problem dar, da festgestellt wurde, dass die Geschäftsgrundstücke insgesamt mehrheitlich entlastet und die Wohngrundstücke durch die Neuregelung insgesamt mehr belastet wurden.

Anstatt eine landesweite Regelung für die Anhebung der Grundsteuermesszahlen für Nichtwohngrundstücke festzulegen, hat die schwarz-grüne Landesregierung den Städten und Kommunen die freie Wahl gelassen, differenzierte Hebesätze einzuführen oder bei einem einheitlichen Hebesatz zu bleiben. Man könnte auch sagen, die Landesregierung hat es sich einfach gemacht und den schwarzen Peter an die Kommunen abgeschoben, sodass nun mit einem Flickenteppich in NRW zu rechnen ist.

Die SPD Weilerswist spricht sich auf Grund der eindeutigen Benachteiligung der Eigentümer von Wohngrundstücken durch einen einheitlichen Hebesatz für einen differenzierten Hebesatz in Weilerswist aus. Es kann nicht sein, dass private Haushalte übermäßig stark zur Kasse gebeten werden, während Unternehmen in der Summe bei der Grundsteuer B übermäßig entlastet werden, meint SPD Fraktionsgeschäftsführer Dennis Knoblauch. Wie es so oft bei rechtlichen Ansichten ist, gibt es Gutachten, die kein Problem bei der Differenzierung von Hebesätzen sehen und andere Gutachten, die eine Möglichkeit für Klagen einräumen. Es ist dennoch die Ansicht der SPD, dass man nicht die Eigenheimbesitzer und Mieter in Weilerswist übermäßig belasten sollte, nur um der eventuellen Möglichkeit einer Klage aus dem Weg zu gehen.

„Wer gegen die Differenzierung argumentiert, argumentiert gegen Mieterinnen und Mieter, die bereits jetzt steigende Mieten und Nebenkosten verkraften müssen. Außerdem nimmt man damit auch willentlich die weitere Belastung von Eigenheimbesitzern in Kauf. Die Anwendung der Differenzierung wird einen Anteil der Eigentümer von Nichtwohngrundstücken weiterhin entlasten – nur eben nicht mehr so stark, wie bei einem einheitlichen Hebesatz“, unterstreicht Daniel Rudan, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist die Forderung.

Zum 01. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Es ist das Ziel, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Dies bedeutet, die Hebesätze sollen so angesetzt werden, dass die neue Summe der Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B der Summe entspricht, die die Gemeinde mit den alten Hebesätzen und alten Messbeträgen erzielt hätte. Heruntergebrochen auf den einzelnen Eigentümer kann es dabei zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen. 
Wegen der neuen Bewertungsgrundlagen sind der alte und neue Hebesatz nicht miteinander vergleichbar. Der alte Hebesatz der Grundsteuer B lag bis 2024 bei 610 Punkten. Für den Haushalt 2025 hatte der Kämmerer bereits eine Erhöhung des alten Hebesatzes um 40 Punkte auf 650 Punkte eingerechnet, um einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können. 
Die Reform der Grundsteuer und die Veränderung der Messbeträge würde bei einem einheitlichen Hebesatz zu einem Wert von ca. 730 Punkten führen. Bei einer Differenzierung ergeben erste Berechnungen einen Wert von ca. 660 für Wohngrundstücke und 990 für Nichtwohngrundstücke. 
Im Kreis Euskirchen werden die Gemeinden Hellenthal und Kall sowie die Kreisstadt Euskirchen den Weg differenzierter Hebesätze beschreiten. Die Städte Schleiden und Bad Münstereifel wollen bei einem einheitlichen Hebesatz bleiben.Image attachmentImage attachment
4 Wochen zuvor
SPD-Weilerswist

Busverbindung Metternich - Euskirchen bleibt erhalten!

Gute Nachrichten für Schülerinnen und Schüler aus Metternich und Müggenhausen, die nach Euskirchen zur Schule müssen: im Anschluss an die Gespräche und nach Prüfung der Einwände der Eltern hat der Kreis sich dafür entschieden, die morgendliche Busverbindung von Metternich nach Euskirchen beizubehalten.

"Eine gute Nachricht für die betroffenen Familien aus Metternich und Müggenhausen", freut sich Daniel Rudan, Kreistagsmitglied aus Weilerswist, über die gefundene Lösung: "Schön, dass es möglich war, das Thema im konstruktiven Miteinander, fair und sachlich zu besprechen und zu klären."

Die Prüfung des Kreises deckte sich mit den Schilderungen der Familien: die auf dem Papier als machbar eingestufte alternative Bahnverbindung hat sich als zu unpünktlich erwiesen, so dass der Übergang zum Bus in Richtung Marienschule nicht machbar ist. Die morgendliche Verbindung bleibt daher erhalten. Die Rückfahrt der Linie um 13:05 Uhr entfällt, da diese aufgrund des Ganztagsunterrichts an der Marienschule fast ausschließlich an Kurztagen genutzt werden konnte und alternative Verbindungen bestehen.
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Busverbindung Metternich - Euskirchen bleibt erhalten!

Gute Nachrichten für Schülerinnen und Schüler aus Metternich und Müggenhausen, die nach Euskirchen zur Schule müssen: im Anschluss an die Gespräche und nach Prüfung der Einwände der Eltern hat der Kreis sich dafür entschieden, die morgendliche Busverbindung von Metternich nach Euskirchen beizubehalten.

Eine gute Nachricht für die betroffenen Familien aus Metternich und Müggenhausen, freut sich Daniel Rudan, Kreistagsmitglied aus Weilerswist, über die gefundene Lösung: Schön, dass es möglich war, das Thema im konstruktiven Miteinander, fair und sachlich zu besprechen und zu klären.

Die Prüfung des Kreises deckte sich mit den Schilderungen der Familien: die auf dem Papier als machbar eingestufte alternative Bahnverbindung hat sich als zu unpünktlich erwiesen, so dass der Übergang zum Bus in Richtung Marienschule nicht machbar ist. Die morgendliche Verbindung bleibt daher erhalten. Die Rückfahrt der Linie um 13:05 Uhr entfällt, da diese aufgrund des Ganztagsunterrichts an der Marienschule fast ausschließlich an Kurztagen genutzt werden konnte und alternative Verbindungen bestehen.
4 Wochen zuvor
SPD-Weilerswist

Hoffnung auf Erhalt der morgendlichen Buslinie Metternich-Euskirchen: Kreisverwaltung prüft die Einwände der Eltern

Gespräche mit Kreisverwaltung und Eltern haben dafür gesorgt, dass die morgendliche Busverbindung von Metternich über Müggenhausen nach Euskirchen nun doch erhalten bleiben könnte. „Der Einsatz der Eltern hat sich gelohnt. Es konnte klar vermittelt werden, dass die aufgezeigte Alternative mit Zugverbindung nach Euskirchen aktuell keine ist: bei drei Minuten Umstiegszeit und den regelmäßigen Verspätungen der aus Köln kommenden Züge würde jeder Morgen für die Schülerinnen und Schüler in Stress ausarten“, zeigt sich Daniel Rudan, Kreistagsmitglied aus Weilerswist, verständnisvoll für die Argumente der betroffenen Familien. „Es ist gut, dass sich Landrat und Kreisverwaltung Zeit für den persönlichen Austausch genommen haben. Der Kreis hat zugesagt, die Umstiegszeiten in den nächsten Tagen genau unter die Lupe zu nehmen.“
Sollten sich die Ergebnisse des Monitorings mit den Sorgen der Eltern decken, ist der Fortbestand der morgendlichen Busverbindung über den 15.12. hinaus in Aussicht gestellt worden.

Die Linie 806 beförderte bisher morgens Schülerinnen und Schüler aus Metternich, Müggenhausen, Dom-Esch und Kleinbüllesheim zum Bahnhof nach Euskirchen und mittags wieder zurück. Zum Winterfahrplanwechsel sollte die Linie au Kostengründen gestrichen werden, da alternative Verbindungen bestünden. Kinder aus den betroffenen Weilerswister Ortschaften hätten mit dem Linienbus zum Bahnhof Weilerswist und von dort mit dem Regionalzug nach Euskirchen fahren müssen, um dort innerhalb von fünf Minuten den Bus zur Marienschule zu erreichen.
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Hoffnung auf Erhalt der morgendlichen Buslinie Metternich-Euskirchen: Kreisverwaltung prüft die Einwände der Eltern 

Gespräche mit Kreisverwaltung und Eltern haben dafür gesorgt, dass die morgendliche Busverbindung von Metternich über Müggenhausen nach Euskirchen nun doch erhalten bleiben könnte. „Der Einsatz der Eltern hat sich gelohnt. Es konnte klar vermittelt werden, dass die aufgezeigte Alternative mit Zugverbindung nach Euskirchen aktuell keine ist: bei drei Minuten Umstiegszeit und den regelmäßigen Verspätungen der aus Köln kommenden Züge würde jeder Morgen für die Schülerinnen und Schüler in Stress ausarten“, zeigt sich Daniel Rudan, Kreistagsmitglied aus Weilerswist, verständnisvoll für die Argumente der betroffenen Familien. „Es ist gut, dass sich Landrat und Kreisverwaltung Zeit für den persönlichen Austausch genommen haben. Der Kreis hat zugesagt, die Umstiegszeiten in den nächsten Tagen genau unter die Lupe zu nehmen.“ 
Sollten sich die Ergebnisse des Monitorings mit den Sorgen der Eltern decken, ist der Fortbestand der morgendlichen Busverbindung über den 15.12. hinaus in Aussicht gestellt worden. 

Die Linie 806 beförderte bisher morgens Schülerinnen und Schüler aus Metternich, Müggenhausen, Dom-Esch und Kleinbüllesheim zum Bahnhof nach Euskirchen und mittags wieder zurück. Zum Winterfahrplanwechsel sollte die Linie au Kostengründen gestrichen werden, da alternative Verbindungen bestünden. Kinder aus den betroffenen Weilerswister Ortschaften hätten mit dem Linienbus zum Bahnhof Weilerswist und von dort mit dem Regionalzug nach Euskirchen fahren müssen, um dort innerhalb von fünf Minuten den Bus zur Marienschule zu erreichen.
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