Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist beantragt, vorbehaltlich einer Einigung mit dem Land NRW, die Erstattung der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021. Für den Fall, dass das Land seiner Pflicht nicht nachkommt, wird die hälftige Erstattung (kommunaler Anteil) der Elternbeiträge für Februar 2021 beantragt.
Darüber hinaus beantragt die SPD die Erstattung des kommunalen Anteils von 50 % der Elternbeiträge für jeden Monat mit eingeschränktem OGS-Betrieb. Sollte sich die Landesregierung an der Entlastung beteiligen, so soll der Landesanteil zusätzlich erstattet werden.
Zudem soll die Bürgermeisterin gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Rates übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
Einigungsbereitschaft in der Vergangenheit
Für das vergangene Jahr 2020 hatten sich Land und Kommunen für die Monate, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge verständigt. Dabei kamen Land und Kommunen jeweils für die Häfte der anfallenden Kosten auf. Gleiches war letztmalig für den Januar 2021 geschehen.
„Seitdem warten auch die Familien in Weilerswist auf ein Signal der Landesregierung, dass man sie nicht vergessen und sie weiterhin solidarisch unterstützt. Schließlich sind es die Familien, die während der Pandemie durch Home-Schooling und Betreuung zu Hause einen großen Beitrag zur Eindämmung geleistet haben. Dafür mussten teilweise auch Kompromisse zur Vereinbarkeit Beruf und Familie gefunden werden, die auch negative finanzielle Auswirkungen hatten“, erläutert Dennis Knoblauch, Fraktionsgeschäftsführer der SPD Weilerswist, die Beweggründe des Antrags.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet. Der schulische Betrieb lief zu diesem Zeitpunkt größtenteils im Distanzunterricht. Auch mit Präsenzunterricht konnte das OGS-Angebot nicht vollumfänglich und in gewohnter Qualität genutzt werden.
Derzeitige Situation unbefriedigend
Aktuell steht die Betreuungsleistung sowohl in Kitas als auch in der OGS auch weiterhin nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Eltern stehen somit vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen.
„Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert“, bestätigt Bernd Giesen, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Wir fordern die Landesregierung daher mit Nachdruck auf, einen Erlass der Elternbeiträge und eine damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das Land darf nicht länger warten. Unsere Gemeinde auch nicht!“